- Dieses Thema hat 7 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 8 Jahren von
Sepp aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
28. Mai 2018 um 15:55 Uhr #2323
Hallo zusammen ,ich habe mich keinen unterstand für meinen zukünftigen Branson.
Gibt es für ihn eine Plane oder kann ich ihn auch draußen stehen lassen. Ist einer ohne Kabine ,oder habt ihr ein paar Ideen ? Ich darf bei mir nichts festes bauen da im landschaftschutzgebiet .
28. Mai 2018 um 18:16 Uhr #232629. Mai 2018 um 08:16 Uhr #2337Ich wüsste schon mal nicht von einer passgenauen Plane, wobei es ja viele Abdeckplanen für Traktoren gibt, da findet sich schon was. Grundsätzlich würde ich aber lieber in Richtung Unterstand gehen (evtl. kannst du ja ein Segeltuch als Dach spannen o.ä.?) denn bei einer Plane hast du das Problem dass sich die Feuchtigkeit drunter staut, da wäre ein abstellen ohne Abdeckung vielleicht sogar besser! (kommt auf die Plane und den Untergrund an – Eine Plane die rundrum auf dem Boden aufliegt und Mutterboden drunter wären zum Beispiel definitiv sehr schlecht)
29. Mai 2018 um 13:07 Uhr #2346Auch hier habe ich eine Lösung….
Fahrbarer Unterstand…
ein Carport auf 2 Rädern den du umsetzen kannst…
vielleicht auch für die Pferde interessant…
sollte auch im LSG erlaubt sein, kann man auch selber bauen…
ebay Kleinanzeigen…
Attachments:
You must be logged in to view attached files.29. Mai 2018 um 16:49 Uhr #2352Sehr gute Idee was fahrbares hatte ich auch schon überlegt.Soviel ich weis ist das zumindest geduldet im Landschaftsschutz Gebiet .
30. Mai 2018 um 20:15 Uhr #2361Hallo, wenn du “Privilegiert” bist sollte es mit einem fahrbaren Unterstand keine Probleme geben. Wenn nicht, hast du schlechte Karten.
Gruß
Sepp
31. Mai 2018 um 08:47 Uhr #2362Hm , was heist den „Privilegiert“?
31. Mai 2018 um 11:45 Uhr #2363privilegierte Vorhaben sind im § 35 Abs. 1 BauBG aufgezählt.
Die entsprechenden Einrichtungen gehören nach dem Willen des Gesetzgebers aufgrund ihrer Zweckbestimmung oder wegen ihrer Auswirkungen auf die Umgebung grundsätzlich in den Außenbereich. Hierzu zählen Vorhaben, die
1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen,
2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen,
……
Das heißt, du brauchst eine Bestätigung des AELF (Amt für Ernährung -Landwirtschaft-Forsten) dass du “Privilegiert” bist, damit das Bauamt überhaupt etwas genehmigen kann.
Gruß
Sepp
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
