Wenn man sich die Verordnung anschaut, sieht man das es um Spurweite, Schwerpunkt und Bodenfreiheit geht.
es geht also um die Standsicherheit der Traktoren und Selbstfahrenden Arbeitsmaschienen.
Einfach erklärt:
Traktoren mit geringer Spurweite und verhältnismäßig hohem Schwerpunkt dürfen nicht mehr schneller als 30 km/h laufen, wegen der gefahr des umkippens.
Gruß Stephan