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andi1986 aktualisiert.
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2. November 2020 um 10:22 Uhr #8217
Hallo zusammen
Ich habe mir einen DDR Hänger für meinen 5025 gekauft was benötige ich jetzt um ihn auf der Straße zu bewegen?
Reicht ein Wiederholungskennzeichen und 25er Schild?
mfg
2. November 2020 um 10:57 Uhr #8219Das geht, wenn Du grün fährtst. Mit schwarzem Schild mußt Du, soweit mir bekannt, durch die Zulassung für den Hänger.
Gruß Heiko
PS: Hier im Forum gibts irgendwo ein Merkblatt als PDF, da gehts um StVo in der Landwirtschaft. Glaube ist dort auch nach zu lesen.
2. November 2020 um 10:57 Uhr #8220Hallo Rolf,
die wichtigste Frage zuerst:
Hast du schwarze oder grüne Nummernschilder?
Gruß Marcus
2. November 2020 um 16:04 Uhr #8223Hallo ja ich habe Schwarze Nummernschilder
mfg
2. November 2020 um 19:30 Uhr #8239Hallo Rolf,
ich mache mal die Kurzversion. Bei schwarzen Nummernschildern am Traktor darfst du einen von dir genannten Anhänger nur Zugelassen (Hierfür benötigst logischerweise Papiere)und mit bezahlter (sehr hoher) KFZ Steuer bewegen. Die Besteuerung geht nach zulässigem Gesamtgewicht. Mein 2,7 Tonnen Kipper kostet schon ca. 110 Euro, das kann man ja dann bequem auf einen 4,5,6 Tonner hochrechnen. Sämtlichen theoretischen Konstruktionen warum doch ein Folgekennzeichen funktionieren könnte (fahre im Auftrag des Ortslandwirts etc.) interessieren bei einer Kontrolle (Bei uns zumindest) oder einem Unfall niemanden mehr und es wird sehr teuer. Stichworte hierfür wären: fahren ohne Zulassung, etc.
P.S. Jeder der was anderes erzählt soll sich vertrauensvoll an einen Polizisten wenden so wie ich es getan habe, da hab ich mir das nämlich mal genau erklären lassen….
gruss Marcus
2. November 2020 um 19:36 Uhr #8240Nabend.
Ein TÜV Mann hat mir erzählt das man auch bei grünen Folgekennzeichen eine Betriebserlaubnis für den Anhänger braucht.
Grüße
5. November 2020 um 18:25 Uhr #8273Da die meisten von uns wohl kaum ein grünes Kennzeichen haben, so gehen wir dann mal von einem normal gemeldeten Traktor aus mit schwarzen Kennzeichen. Um mit Folgekennzeichen unterwegs zu sein wird benötigt:
– Hänger mit Betriebserlaubnis / alternativ Hänger vor 1961
– 25 km/h-Schild plus Beleuchtung
– Folgekennzeichen vom Traktor
– LOF-Zweck, also land- oder forstwirtschaftliche NutzungBei mir funktioniert das, da ich seitens der Berufsgenossenschaft als Unternehmen eingeordnet werde. Würde ich jedoch privat Sand holen, so fehlt der LOF-Zweck und müsste den Hänger normal anmelden.
5. November 2020 um 21:07 Uhr #8274Hallo Andi,
gut das du nochmal gesagt hast, dass das bei dir so funktioniert wegen Unternehmen und LOF Zweck. Für einen Privatmann funktioniert das so nicht.
gruss Marcus
6. November 2020 um 09:33 Uhr #8279Acuh als Privatmann kein Thema.
Ich bin “Privatmann”, habe aber eine eingetragene Betriebsnummer (Tierseuchenkassen wegen Tieren und BG wegen gemeldeter Flächen) – ergo – landwirtschaftlicher Zweck gegeben – auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, auch wenn da die Grenzen schwierig sind ab zu stecken (Sand für Pferdeauslauf – ja, Sand für Garten – nein, etc.)
Wenn Anhänger NUR für LOF-Zweck, dann muss das Folgekennzeichen aber definitiv grün sein (auch wenn Traktor schwarz) sonst ist es Steuerhinterziehung und fahren ohne Betriebserlaubnis (auch wenn man gerade einen LOF-Zweck erfüllt wäre das schwarze Kennzeichen verboten, solange man keine KFZ-Steuern gezahlt und TÜV gemacht hat)Das ist leider immer noch ein schwieriges Thema, bei dem man sich trotz intensiver Information nicht immer 100%ig sicher sein kann. Der größte Vorteil: 95% aller Polizisten kennen sich da noch weniger aus.
Mein Traktor ist schwarz, da ich damit alles machen will und nicht nur für die Tiere/Flächen
Anhänger hab ich im Moment nur einen 750kg PKW normal schwarz
Sollte ich mal einen 3,5t Kipper kaufen, ist das entweder einer für PKW – also lasse ich ihn schwarz zu um auch mit Auto zu ziehen oder ein landwirtschaftlicher mit Zugmaul, dann grün (acuh wenn man mal Gefahr läuft, einen “Grauzonentransport” durch zu führen 😉6. November 2020 um 13:46 Uhr #8287hier nochmal ein Text aus der Fachpresse…
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You must be logged in to view attached files.7. November 2020 um 13:10 Uhr #8295Die selbe Zeitung beschreibt es hier recht genau:
https://www.agrarheute.com/management/recht/brauche-kein-kennzeichen-fuer-meinen-anhaenger-530056Da ist eher die Frage, was eine Hobbylandwirtschaft ist. Das Finanzamt geht hier nach Gewinnerzielungsabsicht, die Berufsgenossenschaft sowie auch andere Behörden haben da andere Maßstäbe. Bist du also Mitglied bei der BG aufgrund der Fläche oder Tierhaltung, dann hast du eine Betriebsnummer und gut ist.
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