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    Beiträge
  • #8217
    rolf
    Teilnehmer
      Schreiberling

      Hallo zusammen

      Ich habe mir einen DDR Hänger für meinen 5025 gekauft was benötige ich jetzt um ihn auf der Straße zu bewegen?

      Reicht ein Wiederholungskennzeichen und 25er Schild?

       

      mfg

      #8219
      Lötlampe
      Teilnehmer
        Zweiter Forummeister

        Das geht, wenn Du grün fährtst. Mit schwarzem Schild mußt Du, soweit mir bekannt, durch die Zulassung für den Hänger.

        Gruß Heiko

        PS: Hier im Forum gibts irgendwo ein Merkblatt als PDF, da gehts um StVo in der Landwirtschaft. Glaube ist dort auch nach zu lesen.

         

        #8220
        Marcus
        Teilnehmer
          Zweiter Forummeister

          Hallo Rolf,

          die wichtigste Frage zuerst:

          Hast du schwarze oder grüne Nummernschilder?

          Gruß Marcus

          #8223
          rolf
          Teilnehmer
            Schreiberling

            Hallo ja ich habe Schwarze Nummernschilder

            mfg

             

            #8239
            Marcus
            Teilnehmer
              Zweiter Forummeister

              Hallo Rolf,

              ich mache mal die Kurzversion. Bei schwarzen Nummernschildern am Traktor darfst du einen von dir genannten Anhänger nur Zugelassen (Hierfür benötigst logischerweise Papiere)und mit bezahlter (sehr hoher) KFZ Steuer bewegen. Die Besteuerung geht nach zulässigem Gesamtgewicht. Mein 2,7 Tonnen Kipper kostet schon ca. 110 Euro, das kann man ja dann bequem auf einen 4,5,6 Tonner hochrechnen. Sämtlichen theoretischen Konstruktionen warum doch ein Folgekennzeichen funktionieren könnte (fahre im Auftrag des Ortslandwirts etc.) interessieren bei einer Kontrolle (Bei uns zumindest) oder einem Unfall niemanden mehr und es wird  sehr teuer. Stichworte hierfür wären: fahren ohne Zulassung, etc.

              P.S. Jeder der was anderes erzählt soll sich vertrauensvoll an einen Polizisten wenden so wie ich es getan habe, da hab ich mir das nämlich mal genau erklären lassen….

              gruss Marcus

              #8240
              derbaumfuchs
              Teilnehmer
                Senior Meister

                Nabend.

                Ein TÜV Mann hat mir erzählt das man auch bei grünen Folgekennzeichen eine Betriebserlaubnis für den Anhänger braucht.

                Grüße

                #8273
                andi1986
                Teilnehmer
                  Senior Meister

                  Da die meisten von uns wohl kaum ein grünes Kennzeichen haben, so gehen wir dann mal von einem normal gemeldeten Traktor aus mit schwarzen Kennzeichen. Um mit Folgekennzeichen unterwegs zu sein wird benötigt:
                  – Hänger mit Betriebserlaubnis / alternativ Hänger vor 1961
                  – 25 km/h-Schild plus Beleuchtung
                  – Folgekennzeichen vom Traktor
                  – LOF-Zweck, also land- oder forstwirtschaftliche Nutzung

                  Bei mir funktioniert das, da ich seitens der Berufsgenossenschaft als Unternehmen eingeordnet werde. Würde ich jedoch privat Sand holen, so fehlt der LOF-Zweck und müsste den Hänger normal anmelden.

                  #8274
                  Marcus
                  Teilnehmer
                    Zweiter Forummeister

                    Hallo Andi,

                    gut das du nochmal gesagt hast, dass das bei dir so funktioniert wegen Unternehmen und LOF Zweck. Für einen Privatmann funktioniert das so nicht.

                    gruss Marcus

                    #8279
                    in-stinkt
                    Teilnehmer
                      Zweiter Forummeister

                      Acuh als Privatmann kein Thema.

                      Ich bin “Privatmann”, habe aber eine eingetragene Betriebsnummer (Tierseuchenkassen wegen Tieren und BG wegen gemeldeter Flächen) – ergo – landwirtschaftlicher Zweck gegeben – auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, auch wenn da die Grenzen schwierig sind ab zu stecken (Sand für Pferdeauslauf – ja, Sand für Garten – nein, etc.)
                      Wenn Anhänger NUR für LOF-Zweck, dann muss das Folgekennzeichen aber definitiv grün sein (auch wenn Traktor schwarz) sonst ist es Steuerhinterziehung und fahren ohne Betriebserlaubnis (auch wenn man gerade einen LOF-Zweck erfüllt wäre das schwarze Kennzeichen verboten, solange man keine KFZ-Steuern gezahlt und TÜV gemacht hat)

                      Das ist leider immer noch ein schwieriges Thema, bei dem man sich trotz intensiver Information nicht immer 100%ig sicher sein kann. Der größte Vorteil: 95% aller Polizisten kennen sich da noch weniger aus.

                      Mein Traktor ist schwarz, da ich damit alles machen will und nicht nur für die Tiere/Flächen
                      Anhänger hab ich im Moment nur einen 750kg PKW normal schwarz
                      Sollte ich mal einen 3,5t Kipper kaufen, ist das entweder einer für PKW – also lasse ich ihn schwarz zu um auch mit Auto zu ziehen oder ein landwirtschaftlicher mit Zugmaul, dann grün (acuh wenn man mal Gefahr läuft, einen “Grauzonentransport” durch zu führen 😉

                      #8287
                      Marcus
                      Teilnehmer
                        Zweiter Forummeister

                        hier nochmal ein Text aus der Fachpresse… 

                        Attachments:
                        You must be logged in to view attached files.
                        #8295
                        andi1986
                        Teilnehmer
                          Senior Meister

                          Die selbe Zeitung beschreibt es hier recht genau:
                          https://www.agrarheute.com/management/recht/brauche-kein-kennzeichen-fuer-meinen-anhaenger-530056

                          Da ist eher die Frage, was eine Hobbylandwirtschaft ist. Das Finanzamt geht hier nach Gewinnerzielungsabsicht, die Berufsgenossenschaft sowie auch andere Behörden haben da andere Maßstäbe. Bist du also Mitglied bei der BG aufgrund der Fläche oder Tierhaltung, dann hast du eine Betriebsnummer und gut ist.

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