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Schlagwörter: Zapfwellenverlängerung
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ella02 aktualisiert.
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6. September 2018 um 22:13 Uhr #3349
Bin schon sehr gespannt wie er mit dem F47 funktioniert. Ist ein Mengele ES300. Ganz voll machen kann ich ihn nicht wegen dem Gewicht, aber ansonsten sollte es gut funktionieren 🙂
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You must be logged in to view attached files.7. September 2018 um 08:14 Uhr #3357Schönes Teil, lass es regnen! 😉
Darfst du überhaupt Mist ausbringen? (*guckundweg*)
Bei unserem Bekannten Schafsbauern bezahl ich 20€ dafür, dass er uns seinen 6m³ Streuer hinstellt und ich ihn vollmache, daher rentiert sich die Anschaffung eines eigenen Streuers eh nicht…
Da hab ich “wichtigere” Anbaugeräte auf meiner Liste stehen 😉
BIn aber trotzdem auf ein Resume gespannt!
7. September 2018 um 08:46 Uhr #3360Hallo borsti
@ borsti
Ich habe den selben Miststreuer nur in älter und mit einer liegender Streuwalze.
Ich habe Pferdemist ohne Stroh, aber dafür mit Sägespähnen.
Ich packe ihn mit Aufsatzbrettern voll Mist, das sind bei mir dann ca. 85 – 90 cm über dem Kratzboden.
Denke das meine schwersten Fuhren um die 4,5 t wiegen.
Der 4720 schlägt sich recht wacker damit, die steilsten Straßen die ich damit befahren muss, sorgen dafür das ich in den 2. Schnellgang zurück schalten muss, und der Motor wird dabei auf ungefähr 1700 Umdrehungen gedrückt.
Beim streuen auf den Wiesen gibt es auch keine Probleme.
@ in-stinkt
Und ja, er darf den Mist ausbringen, bei Festmist gibt es nur über Weihnachten ein paar Wochen ein Verbot der ausbringung laut Düngeverordnung.
Sperrfrist:
15. Dezember – 15. Januar für Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost
Gruß Stephan
9. September 2018 um 07:23 Uhr #3369Ich bin gestern 6 Fuhren gefahren. Es klappt einwandfrei mit dem F47. Hatte zuerst Bedenken daß der Hanger doch ne Nummer zu groß ist, aber es ist überhaupt kein Problem. Habe anfangs eher wenig geladen und dann langsam gesteigert.
Der Hebel fur den Kratzboden liegt bei schnellster Stellung etwas auf dem runtergeklappten Überrollbügel auf, aber das geht auch so. Ja, sollte ihn eigentlich aufstellen 😉
Nervig beim an und abhängen iat nur jedesmal die Zapfwelle wieder ranzufummeln.
Hätte ich schon früher machen sollen. Bisher hat immer mein Nachbar den Mist ausgefahren , aber er hat mit seinen 3 Höfen keine Zeit mehr dafür und ausleihen war auch nicht, weil sein hänger und Schlepper eh dauernd nennen defekt hat.
Heute kommt dann der Rest drann 🙂
9. September 2018 um 09:39 Uhr #3370Das Zapfwellen ankuppeln nervt mich auch. Habe mir überlegt eine Zapfwellenverlängerung zu zulegen. Dann muss ich nicht mehr so weit unter dem Zugmaul herum fummeln.
Gruß Sepp
9. September 2018 um 13:00 Uhr #3371Nebenbei bemerkt, wenn der Überrollbügel im öffentlichen Straßenverkehr abgeklappt ist, kann die Polizei dich um 150 € erleichtern…
Habe gestern Heu geholt, Miststreuer ohne Streuwerk, 8 Rundballen geladen, 12 % Steigung, 2. Schnellgang 2000 Umdrehungen…
Gruß Stephan
9. September 2018 um 14:31 Uhr #3373Ist der Überrollbügel nicht nur eine Auflage der BG. Steht nichts davon in der Zulassung. Der Polizei und dem TÜV geht der Überrollbügel bei privat genutzten Traktor nichts an.
Gruß Sepp
9. September 2018 um 17:03 Uhr #3375Zu 95% fahren wir eh auf eigenem Grund. Polizei verirrt sich eigentlich niemals zu uns hier draußen 😉 Wir haben den Bügel unten, da wir täglich unter dem Dach der Heuraufe durchfahren.
Die Welle hier ist schon älter und war beim Hänger dabei. Muss die Mal auseinander nehmen und schmieren und evtl noch ein paar cm kürzen.
9. September 2018 um 17:17 Uhr #3378Hallo Sepp schau mal hier…
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You must be logged in to view attached files.9. September 2018 um 17:42 Uhr #3383Ja, verstehe ich jetzt nicht. Die UVV geht die Polizei nichts an.
Durch den TÜV komme ich auch ohne Überrollbügel, da von der STVZO nicht vorgeschrieben.
Gruß Sepp
9. September 2018 um 18:37 Uhr #3384Doch, die Polizei muss sich auch um verstöße gegen die U.V.V. kümmern, so darf sie zum Beispiel das fahren im Sraßenverkehr mit einer zulassungsfreien Selbstfahrenden Arbeitsmaschiene untersagen und Bußgelder verhängen, wenn die gesetzlich vorgeschriebene UVV Prüfung abgelaufen oder nicht vorhanden ist.
Gruß Stephan
9. September 2018 um 20:24 Uhr #3385Wenn ich als Privatmensch mit meinem HAKO-oder AGRIA-Einachsgespann auf der Straße fahre müssen meine Beleuchtung und Reflektoren in Ordnung sein, aber keine UVV-Prüfung. Habe ich zumindest noch nichts davon gehört.
Haben wir hier keinen Polizisten im Forum?
Gruß Sepp
9. September 2018 um 21:40 Uhr #3387@sepp
wenn du dir mein neues Thema was man mit traktoren im Straßenverkehr beachten muss anschaust, im anhang ist die Broschüre der Polizei, wo das auch drin steht.
Gruß Stephan
10. September 2018 um 12:16 Uhr #3390Hi Stephan,
die UVV greift doch nur wenn ich etwas gewerblich (LOF) mache. Wenn ich den Traktor zum privaten Vergnügen (schwarze Nummer) habe, prüft niemand die UVV. So kenne ich das. Ich habe sowieso eine feste Kabine mit Überrollbügel eingebaut.
Wenn ich nur spazieren fahre brauche ich ich keinen.
Werde mal die blauen Jungs fragen.
Gruß Sepp
10. September 2018 um 13:38 Uhr #3391@Sepp
Hi Sepp, im Prinzip solltest du recht haben , oder auch nicht…
Ich habe es auch nicht gewusst , und bin erst beim stöbern in dieser Broschüre der Polizei darauf gekommen, dort steht halt drin, wenn der Bügel abgeklappt ist oder fehlt, dürfen Sie 150 € kassieren. Zumindest im öffentlichen Straßenverkehr…
Steht dort ja schwarz auf weiß …
Gruß Stephan
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