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heinz aktualisiert.
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6. Juli 2019 um 17:14 Uhr #5230
Ich habe seit kurzem einen F47 mit Lagerbock für die Kugel- bzw. das Zugmaul. Heute wollte ich das erste Mal mit Anhänger fahren und die Kugelkupplung montieren.
Die Kupllung muss von unten in den Lagerbock eingeschoben werden. Da ist aber die Halterung für die originale Zugstange im Weg. Ich bekomme also die Kugelkupplung nicht montiert.
Habe ich gerade einen Denkfehler oder hätte dei Halterung für die Zugstange nicht vor Montage des Lagerbocks abgebaut werden müssen?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
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You must be logged in to view attached files.6. Juli 2019 um 18:37 Uhr #5232Hallo donzter
Bei mir (2900) sieht das so aus
Bin mir aber nicht sicher ob Du das meinst, und ob ich Dir hiermit helfen kann.
Gruß, Georg
6. Juli 2019 um 18:46 Uhr #5233Hallo Donzter,
da hast Du wohl recht, willst Du die Kupplung des Lagerbocks nutzen, dann müsste die Aufnahme in der Mitte, wie sie auch Georg zeigt, weg. Sofern das geht.
Du hast jetzt zwei verschiedene Wege verbaut, die sich gegenseitig behindern.
6. Juli 2019 um 19:50 Uhr #5234Sieht auf dem Bild jetzt gar nicht so aus, als wäre da was im Weg. Kannst Du mal ein Foto mit Kugel bzw. Maul machen, als würdest Du es montieren wollen?
6. Juli 2019 um 20:07 Uhr #5235Ich hatte mir beim F36 direkt den Lagerbock montieren lassen, das Pendelzugmaul wurde komplett demontiert und mir separat mitgegeben.
7. Juli 2019 um 10:21 Uhr #5236Bei der F Serie geht nur das eine oder das andere, also demontieren.
7. Juli 2019 um 10:30 Uhr #5237Anonym
InaktivNeulingMoin.
Das Zugpendelmaul, bzw. dessen Halter, muss abgebaut werden, um den Lagerbock überhaupt kraft- und formschlüssig anbauen zu können. Auf dem Bild ganz oben von donzter sieht man das sehr schön, dass der Lagerbock schief aufliegt. Links und rechts kann man ganz sicher ein paar Finger zwischen Lagerbock und Schleppergehäuse stecken. Ich halte das für gefährlich und beim nächsten (gewissenhaften) TÜV-Termin müsste es eh geändert werden. Aufgrund der rückwärtig angebrachten Arretiervorrichtungen der diversen Zugmäuler und/oder Kugelkopfhalter, passt das in der dargestellten Weise auch nicht von unten was hoch zu schieben. Der Zugpendelhalter muss vorher raus. Eine Funktionsprüfung wurde jedenfalls nicht durchgeführt. Dieser Betrieb nimmt den Kunden nicht ernst, setzt ihn billigend sehr großen Gefahren aus, gehört angeprangert und Branson gemeldet. Da hört bei mir ja wirklich der Spaß auf …PS: Wenn das gerichtet wird, dann sieh Dir den Lagerbock ganz genau an. Hat einer mit 1500Nm Druckschrauber den Lagerbock schief über/auf die Halteplatte des Zugpendel angeknallt, kann die verzogen sein. Die Festigkeit ist dann nicht mehr gegeben und es kann sein, dass nach kurzer Zeit die Nuten für die Aufnahme von/für die div. Mäuler nicht mehr “flutschen”. Gewährleistung/Garantie wird man Dir dann sowieso verwehren, hast halt zu viel dran gehängt …
Siehe oben … billigend großen Gefahren ausgesetzt.7. Juli 2019 um 15:55 Uhr #5241Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Ich habe mir schon gedacht, dass die Zugstangehalterung erst abgebaut werden muss bevor dann der Lagerbock für die Kupplung montiert wird. So ist es nicht möglich die Kupplung von unten in die Nut zu schieben, da dann die Halterung den Weg versperrt.
Ich war mir nur nicht ganz sicher ob es nicht eine andere Lösung gibt die ich nicht sehe. Hatte bisher noch keine Kupplung montiert. Das sollte gestern das erste Mal der Fall sein.
7. Juli 2019 um 18:59 Uhr #5242Anonym
InaktivNeulingOh. Ich ging davon aus, Du hättest es in einer Werkstatt machen lassen…
Dann entschuldige bitte meine barschen Töne.
Denke mal, Du wirst es jetzt sicher, kraft- und formschlüssig anbauen 😉
Der Lagerbock für Anbauteile ist erheblich sicherheitsrelevant ….7. Juli 2019 um 19:04 Uhr #5243Nein catweazle Du hattest schon Recht. Ich habe das direkt beim Kauf so montieren lassen. Ich dachte nur ich habe jetzt irgendwas übersehen als ich die Kupplung anbauen wollte und das ich einen Fehler mache.
3. Juni 2021 um 19:26 Uhr #12247Hallo Waldi,
es gibt auch ein zulassungsfähiges Pendelzugmaul mit Kugelkupplung. Das muss von einer berechtigten Institution abgenommen und in die Papiere eingetragen werden. Bei mir war das im Preis mit “drin”. Die Werte entsprechen denen im Prospekt – 3,5t gebremst und 0,8t Stützlast (ohne Gewähr – nach meiner Erinnerung).
Der Importeur müsste das eigentlich wissen, weil es zu dem Thema einige Telefonate gab – der Händler sowieso.
Morgen kann ich das mal photographieren – dann siehst Du auch die E-Nummer und kannst Deinem Händler das Photo mal unter die Nase reiben.
Das mitgelieferte Pendelteil ist aus TÜV-Sicht “Schrott” und nicht zulassungsfähig.
Gruss
Heinz
4. Juni 2021 um 12:52 Uhr #12254Hallo Waldi,
hier also das Photo. Es handelt sich offensichtlich um ein Originalteil. Im Grunde kann man nur den Kopf schütteln, wenn man sieht, wie einfach die Lösung für Kugelnutzer sein kann.
Gruss HeinzAttachments:
You must be logged in to view attached files.4. Juni 2021 um 16:40 Uhr #12259Sofern es hier Erkenntnisse und Bezugsquellen gibt, wäre ich ebenfalls daran interessiert. Ich benötige ebenfalls nur den Kugelkopf.
Ackerschiene mit Kugelkopf ist sehr bequem und super Handling aber nur auf ebener Strecke. Rückwärts mit etwas mehr Gewiicht auf dem Hänger hebt es dir den schon aus bzw. die Ackerschiene an. Da reicht eine leicht abschüssige Hofeinfahrt schon aus. Insofern ist das richtigerweise keine valide Lösung für den Straßenverkehr.
Du kannst ja hier mal gerne Rückmeldung geben.
besten Dank im Voraus!
4. Juni 2021 um 19:09 Uhr #12262Anonym
InaktivNeulingHallo in die Runde.
Die e-Nr. auf dem Zugmaul bezieht sich allein auf das Zugmaul. Auf dem Kugelkopf gibt es eine separate e-Nr. Damit sind beide Teile ohne Eintragung “legal“ am Fahrzeug zu betreiben. Eine “ABE“ braucht nicht mitgeführt werden. Der Knackpunkt ist der Kugelkopf. Dieser muß fest und kraftschlüssig mit dem Fahrzeug verbunden sein. Eine Klapperlösung als Bolzen mit Splint ist nicht zulässig. Auf Heinzs Bild ist schön zu sehen, wie ein explizit passender Kugelkopf mit einer genau zwischen das Zugmaul passenden Feingewinde-Langmutter kraftschlüssig verschraubt ist. Wahrscheinlich ist unten drunter sogar noch eine Mutter oä. Dann geht das alles als regelkonform für öffentlichen Straßenverkehr durch. Kugelköpfe gibt es in sehr sehr vielen Ausführungen. Passend und mit e-Nr ist wichtig.
Munter bleiben !
4. Juni 2021 um 19:15 Uhr #12263Hallo zusammen,
nein, keine ABE. Das Teil musste “abgenommen” werden und mit dem Gutachten habe ich das in den Brief eintragen lassen.
Der Importeur kennt das Teil – das hat mich und den Händler ja so sehr geärgert. Bei mir war es so, dass ein Bekannter, der sich mit Zulassungsfragen auskennt, mir sagte, dass ich die mitgelieferte Kupplung nicht verwenden darf.
Mein Händler wusste das nicht und fiel aus allen Wolken. Es gab ein paar Telefonate, viel Kopfschütteln und mein Händler hat die Kosten übernommen. Er hatte mir mündlich zugesichert, dass das Mitführen des Anhängers kein Problem sei. An die mündliche Zusage hat er sich gehalten – wie es sich gehört.
Jeder Händler kann das bestellen – die Teilenummer steht sogar drauf. 😉
Gruss und viel Erfolg
Heinz
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