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Glocke aktualisiert.
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31. Mai 2018 um 12:39 Uhr #2364
Huhu zusammen,was braucht man eigentlich für einen Führerschein für einen Branson F36Rn.
31. Mai 2018 um 13:34 Uhr #2365wenn du den “L” hast darfst du Traktoren bis 40 kmh fahren, mit Anhänger aber nur 25 kmh schnell.
wenn du den “T” hast, Traktoren bis 60 kmh, und auch mit Anhänger 60 kmh…
Gruß Stephan
31. Mai 2018 um 15:34 Uhr #2366…. die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Dem Nachbarn eine Fuhre Sand holen, oder Sperrmüll weg fahren geht nicht!!!
Gruß
Sepp
31. Mai 2018 um 16:10 Uhr #2367Danke 🙏🏼
1. Juni 2018 um 06:54 Uhr #2368… wobei im B-Führerschein der “L” inbegriffen ist.
Hat der Traktor ein schwarzes Kennzeichen und der Fahrer/in einen B-Schein, darf bis zu einer Gesamtmasse von 3500kg (Traktor und Anhänger) auch Nachbars Sand oder Sperrmüll gefahren werden.
VG
Josef
1. Juni 2018 um 07:44 Uhr #2369Da es für Privatpersonen nahezu unmöglich geworden ist ein grünes Nummernschild zu bekommen und du ihn höchstwahrscheinlich schwarz zulassen wirst, brauchst du B für den Traktor und BE für Traktor mit Anhänger wenn der Anhänger >1000kg zulässiges Gesamtgewicht hat ( da der Traktor 2500kg zulässiges GG hat). Wenn man mehr als 3500kg anhängt braucht man schon nen LKW Führerschein, da die F Serie nur 3500 kg anhängen darf ist das egal. Bei Grün zieht der L Führerschein und du darfst bis 25km/h auch so Anhänger anhängen
1. Juni 2018 um 10:47 Uhr #2371Die Farbe des Nummernschildesche hat nichts damit zu tun.
Es ist egal ob die Landwirtschaftliche Zugmaschine ein Schwarzes oder Grünes Nummernschild hat.
Wichtig ist das es eine Landwirtschaftliche Zugmaschine ist.
Bei Anhänger muss dieser Zugelassen sein, oder Folgekennzeichen von Zugmaschine, auch hier wieder egal ob Schwarz oder Grün…
Bei Fahren mit ” L ” Führerschein muss ein 25 km/h Schild hinten angebracht sein. – sonst ist das fahren ohne Führerschein.
Fehlt das Folgekennzeichen, ist es fahren ohne Versicherungsschutz.
Gruß Stephan
1. Juni 2018 um 18:04 Uhr #2372.. heisses Thema!!
So ganz egal ist es m.E. nicht ob grün oder schwarz.
Eine Fahrt mit “grün” MUSS immer dem dafür bestimmten Sinn dienen, dann kann die Gewichtsbeschränkung die bei einem B-Führerschein gegeben ist entfallen, da ja dann der beinhaltete L-Führerschein greift.Wird mit “schwarz” und B-Schein Nachbars Sperrmüll oder Sand transportiert (dient nicht der Landwirtschaft ect.) , dann gilt die FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung), die folgendes besagt:
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Wie seht Ihr dass?
Stephan Du schreibst:
– Wichtig ist das es eine Landwirtschaftliche Zugmaschine ist.
– Bei Anhänger muss dieser Zugelassen sein, oder Folgekennzeichen von Zugmaschine, auch hier wieder egal ob Schwarz oder Grün…
Wo kann ich dass mit der landwirtschaftlichen Zugmaschine und dass mit dem schwarzen Folgekennzeichen (gibt es sowas?) nachlesen?
VG
Josef1. Juni 2018 um 22:14 Uhr #2376Wie immer der selbe Salat. Glaub es oder glaub es nicht. Ich weiß das es stimmt was ich gesagt habe. Ein Traktor ist mir dann eine landwirtschaftliche Zugmaschine wenn er Grün zugelassen ist. Es gibt auch Ausnahmefälle, aber nur wenn man einen LOF Zweck für einen LOF Betrieb durchführt. Dann zählt ein schwarz zugelassener Schlepper als Grün. (Hilft man einem Bauern aus dem Ort mit dem eigenen Traktor z.B.)
1. Juni 2018 um 22:18 Uhr #2377Und schwarze Folgekennzeichen sind nicht erlaubt, da schwarz immer TÜV und Zulassung erforderlich. (Im übrigen sind ca. 80% aller Grün zugelassener Anhänger auch nicht legal, da seit 50 Jahren Papiere zu den Hängern vorhanden sein und mitgeführt werden müssen, was nur selten der Fall ist)
Die Polizisten blicken da meist auch nicht durch, daher hat man im Regelfall kein Problem. 😉
2. Juni 2018 um 10:11 Uhr #2380Danke erstmal,in meinem Führerschein ist auch noch das T mit drin ,hab die Karte ,hinter dem T steht das Datum der Umschreibung .
2. Juni 2018 um 13:17 Uhr #2385multicar25↓
Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h
Mo Okt 10, 2011 16:26So, ich war heute beim TÜV und hab da mal gefragt:
Wenn ich einen Anhänger für landwirtschaftliche Güter benutze, dann kann ich diesen mit Folgekennzeichen und 25 Km Schild Zulassungsfrei nutzen. Ich muß kein Landwirt sein und brauche auch kein grünes Nummernschild am Traktor. Wenn ich am Traktor ein schwarzes Schild habe dann muß das Folgeschild auch schwarz sein. Wichtig ist das der Anhänge eine BE hat, ein Folgekennzeichen und das 25 Km Schild an der hinteren Klappe oder so. Dann muß der Anhänger natürlich Verkehrssicher sein (Reifen in Ordnung, Lichter alle in Ordnung, und Bremsen falls vorhanden müssen funktionieren)
Mann könnte also auch mit einem Auto einen 25 Kmh Anhänger mit folge Kennzeichen fahren. Achso, es darf mit dem Anhänger auch nicht schneller wie 25 gefahren werden.
So, und dann war ich bei der Polizei und hab da nachgefragt:
Zuerst kam ein Stottern und weiß auch nicht so recht. Nachdem ein Kollege dazu kam, meinten die ich solle mal auf der Zulassungsstelle fragen. Und als ich denen dann das vom TÜV sagte, da waren sie sich einig das das so ist…..
Also ich werde an meinem neuen Kipper dann das Folgekennzeichen in Schwarz drann machen und das 25 Km Schild.
Mir ist bei den ganzen Bauern aufgefallen das dieses Schild meistens fehlt. Und schneller wie 25 fahren sie auch alle. Und dann haben wir hier viele mit den selbst gebauten Holzanhängern rumfahren, wo weder BE, Lichter, Kennzeichen und 25 Schild drann sind.Nachzulesen in hier: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.landtreff.de/schlepper-schwarzes-kennzeichen-und-anhanger-25km-h-t15964-30.html&ved=2ahUKEwjL0bvT67TbAhXpMewKHXiwDkQQFjACegQICBAB&usg=AOvVaw2Xpo96zHBzR4AvlI8Rllaq
2. Juni 2018 um 15:19 Uhr #23864. Januar 2022 um 10:49 Uhr #14204Hallo. Ein Freund von mir wollte auch einem Traktorführerschein machen aber er wollte auch nicht diese ganze bürokratische Kramm haben. Deshalb er hat sich entschieden eine online zu bestellen. Er hat von dieser Seite https://sprachinstitut-service.de/personalausweis/ einen Führerschein und er kann jetzt problemlos seinen Traktor fahren. Da er nur bei seine Bauernhof fahrt ist auch kein Großes Problem. Er hat gesagt sie haben es super vorbereitet und man merkt keine unterschied. Für Notlösungen kann es eine Hilfe sein glaube ich.
5. Januar 2022 um 09:38 Uhr #14209Übrigens habe ich mir sagen lassen:
Aktuell müssen wir Leute mit den alten grauen/rosa “Papier-Führerscheinen” in der nächsten Jahren den Lappen ja gegen die neuen EU-Karten-Führerscheine zwangstauschen. Ich habe noch den alten 3er, der mir bis 7.5t erlaubt.
Bitte beim Umtauschen beachten, daß mit überschreiten des Lebenjahrs über 50Jahre der neue Führerschein beim Umtausch auf 3,5t zurück gestuft wird! Also kein 1:1 tauschen für die Älteren.
Läßt sich aber um jeweils 5 Jahre verlängern, wenn eine ärztliche Bescheinigung bei Antrag schon vorliegt.
Sonst isses rum mit den 7,5t. Die 7,5t fallen unter LKW und sind damit zeitlich begrenzt.Gruß Heiko
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