Hallo,
ich konnte leider meinen 6225 “damals” (05.2019) nicht mehr zulassen, weil durch eine Änderung der EU die “Schlüsselnummer” abgelaufen war.
Nun habe ich mich an einen SV-Kollegen der Dekra gewendet, der sich mit diesen Themen auskennt.
Eigentlich wollte ich eine Einzelzulassung machen.
Unerwartet kam “sinngemäß” diese Antwort zurück:
Gemäß VO (EU) 2018/985 Art. 13 (5)
in Verbindung mit
VO (EU) 2020/1564 (die wohl die Ausnahme bis zum Ende 2021 verlängert),
kann der Motor, der vor dem 01.01.2019 in Verkehr gebracht wurde, zugelassen werden.
Eine entsprechende Bestätigung des Herstellers liegt vor.
Die Zulassungsstelle hat das geprüft und am 10.05 habe ich nun einen Termin für eine “ganz normale” Zulassung.
Was ist geschehen – die geltende Ausnahmeregel wurde wegen Corona bis zum Ende 2021 verlängert.
Hey – wer hätte gedacht, dass dieses Sch…. Corona auch zu etwas gut sein konnte.