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Verfasste Forenbeiträge

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    Timdakar
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      Hallo zusammen,

      ich bin neu hier und forenmäßig unerfahren. Seht es mir also bitte nach, wenn ich den Knigge noch nicht ganz drauf habe. Ich hatte auch das Problem mit der Scheinwerfereinstellung und wollte die Verkäuferaussage, dass das den Tüv eh nicht interessiere bei einem Neufahrzeug nicht so ganz stehen lassen. Trotz Gewährleistungszeitraum konnte ich nicht die Finger davon lassen und habe selbst gesucht. Bei meinem 6225 war bei beiden Scheinwerfern im Sitz des Leuchtmittels ein dünner Grat, der nach dem Gießen des Aluteils nicht entfernt worden ist. Dadurch sitzt das Leuchtmittel unten nicht sauber auf und der Lichtkegel wandert nach oben. Der Grat ist also unten in der Fassung, was man selbst dann kaum sehen kann, wenn man die Birne mal rausbekommen hat. Das ist akrobatisch, wenn man nicht gerade ein Kind zur Hand hat, was man auf den Motor setzen kann. Sauber entgratet sollte der Lichtkegel wieder im vorgesehenen Einstellbereich sein. Bei mir kam verschärfend dazu, dass ich die Kommunalbereifung habe, die das Fahrzeug etwas nach hinten hängen lässt. Das sollte mit einer gut gemachten Einstellung auch kompensierbar sein, aber ich war leider noch bei ca. 10% über der Horizontalen. Das Nachfolgende ist ausdrücklich keine Handlungsempfehlung, jedenfalls keine die für Paragrafenreiter legal ist. Für mich persönlich ist es Grauzone. Das Leuchtmittel hat drei Führungsbleche. Zwei unten und ein etwas breiteres oben, damit es richtig rum eingesetzt wird. Das obere habe ich 90° nach vorne zur Auflagefläche, also in Richtung Fassung gebogen. Darauf stützt sich nun die Birne ab und ist nun oben nicht ganz an der Fassung (= Lehre aus der Wirkung des Fertigungsfehlers). Ich bin mit meinem Lichtkegel dadurch wunderbar im Einstellbereich der Scheinwerfereinstellung. Allerdings ist die Birne nicht mehr im optimalen Brennpunkt des Scheinwerfers. Subjektiv konnte ich keine Verschlechterung feststellen. Immerhin trifft nun auch mein Fernlicht auf die Straße und ich muss bei dem Neufahrzeug nicht mit Fremdscheinwerfern nachrüsten. Ist schon absurd. Aber nochmal: so richtig legal ist das nicht, auch wenn es keiner merkt. Immerhin blende ich den Verkehr auch nicht mehr, wenn das mit 35 W überhaupt möglich ist. Für die Normalbereifung sollte aber die Entfernung des Grates reichen, was ich aber nicht überprüfen und nur schätzen konnte. Bilder habe ich leider keine gemacht. Sorry.

      Viele Grüße
      Timo

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