Hallo Andre,
mein Beitrag wird vermutlich ein Aufschrei erzeugen:
Traktoren müssen (bei Auslieferung) mit einer Überrollvorrichtung ausgerüstet sein. Das ist aber nicht in der StVZO geregelt sondern eine Unfallverhütungsvorschrift der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Wenn Du mit schwarzen Kennzeichen herum fährst, kannst Du machen was Du möchtest (evtl. sogar ganz abbauen wenn Du lebensmüde bist) . Dem TÜV ist der Überrollbügel völlig egal – deiner Familie sollte er wichtig sein!
Wenn Du Mitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bist, solltest Du das mit Deinem Ansprechpartner dort besprechen. Die sind nicht mehr so “scharf” wie vor ein paar Jahren und offen für eine gut durchdachte Anpassung. Es besteht ja immerhin die Gefahr, daß Du irgendwann nachlässig wirst und den Bügel nach der Durchfahrt nicht mehr hochklappst. Da ist eine gut durchdachte Änderung immer besser!
Zum Zugmaul: Meiner Meinung nach kommt man um die teure Nachrüstung kaum herum. Bei mir verdeckt das Zugmaul die Zapfwelle. Das mit einem Handgriff abnehmen zu können – oder gegen die klassische “Kugel” zu tauschen ist schon sehr praktisch.
Grüße
Jörg