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Ingo Nobbers aktualisiert.
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10. April 2020 um 18:38 Uhr #6795
… bzw, was wurde an dem Modell in den letzten drei Jahren geändert?
Ich habe gehört, dass bis Ende 2019 noch kein KAT im kleinen 25-er verbaut war, das aber ab 2020 geändert werden soll?
Gruß
POW
10. April 2020 um 19:36 Uhr #6796Nabend,
genau so hat es mir mein Händler auch gesagt. Dieses Jahr noch ohne KAT ab 2020 dann alle Traktoren ab 25 PS mit KAT- Dank der EU Verordnung!
Grüße
1. Mai 2020 um 17:57 Uhr #6968Hallo.
Ich habe vor 4 Wochen einen neuen 5025c bekommen, der hat noch keinen Kat, der Händler sagte mir, das der 6225 eine Abgasreinigung hat, deshalb wurde es auch der 5025.
Gruß thomp
2. Mai 2020 um 18:52 Uhr #6974Hallo thomp,
fehlt da ein Teil vom Text?
Was ist für dich der Unterschied zwischen Abgasreinigung und Katalysator?
Hast du einmal nachgeschaut, welche Abgasklasse dein traktor hat?
Gruß
POW
2. Mai 2020 um 23:38 Uhr #6975Hallo.
Der 5025 c hat Schadstoffklasse 3a und der 6225 Schadstoffklasse 3b, steht auch im Prospekt. Wie gesagt, laut Händler hat der 6225 eine Abgasnachbehandlung (Partikelfilter), auf jeden Fall würde es da schon mal Probleme geben, deshalb habe ich mich auch für den 5025c entschieden ,der das System nicht hat.
Gruß thomp
3. Mai 2020 um 11:49 Uhr #6980… was ich nicht verstehe:
Demnach müssen spätestens ab dem Jahr 2020 alle Motoren, die auf den Markt gebracht werden, die Stufe-V-Grenzwerte einhalten.
Wie funktioniert das beim 5025? 3a ist wohl definitiv noch ohne Filter.
Wenn ich die EU-Richtlinie, die ab 2020 gegriffen hat, richtig verstehe, dann müsste auch der 5025 die Stufe V haben. Und die soll nur mit DPF gehen? Von einer Ausnahme für “Altgeräte” habe ich nirgendwo etwas gelesen. Und wenn heute noch im Prospekt 3a stehte, dann ist das für mich nicht nachvollziehbar.
Kennt sich da jemand im Forum mit aus?
Gruß
POW
3. Mai 2020 um 22:17 Uhr #6983Bei meiner Betellung eines 5025R letzte Woche meinte mein Händler, er käme ohne DPF. Das was noch auf Lager steht und noch auf dem Schiff ist, wäre zulassungsfähig bis 31.12.2020. Danach nur noch mit DPF – das würde den Preis nach oben treiben und man wüßte noch nicht, wie das dann mit dem Ausbrennen bei den normalerweise in dieser Klasse wenigen Betriebsstunden wäre.
5. Mai 2020 um 05:54 Uhr #6989… da braucht man wohl einen Juristen, um das zu verstehen 🙁
32.
„Übergangsmotor“ einen Motor, dessen Motorproduktionsdatum vor dem in Anhang III festgelegten Zeitpunkt für das Inverkehrbringen von Motoren der Stufe V liegt und der folgende Anforderungen erfüllt:Der Stichtag ist der 01.01.2019. Wenn ich das richtig lese, muss also der Motor der Maschine vor dem 01.01.2019 produziert worden sein bzw. die Maschine vor dem 01.01.2019 vom Band gelaufen sein.
(Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R1628&from=DE#d1e40-53-1)Es gibt aber noch eine “Kommentierung” dazu und da würde ich das anders verstehen:
Die Verordnung 2016 / 1628 enthält eine Übergangsbestimmung und Ausnahmeregelung (§ 58) mit einer Übergangsperiode von 24 Monaten, in denen noch Motoren einer vorherigen Emissionsstufe in der EU in Verkehr gebracht werden können.
Die Übergangsperiode beginnt mit dem Stichtag der Inverkehrbringung für Stufe-V-Motoren und gilt grundsätzlich für alle Motorenkategorien. Sie müssen der vorherigen Emissionsstufe genügen und bis zum Stichtag der Stufe V produziert sein.
Die Maschinen mit Übergangsmotoren müssen spätestens 18 Monate nach dem Stichtag der Stufe V produziert und nach spätestens 6 Monaten in Verkehr gebracht worden sein.Beim “Inverkehrbringen” scheint es – typisch für die EU – reichlich Fragen zu geben. Das kann jeder gerne selbst nachlesen.
https://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.htmlIch denke, jeder, der sich jetzt einen neuen Traktor kauft, sollte sich die Frage stellen ob bzw. wann er diesen zulassen möchte.
Ich musste selbst erfahren, dass auch bei “Privatnutzung” eine Zulassung sehr nützlich ist. z.B. um einmal zur Tankstelle zu fahren oder den Traktor waschen oder in die Werkstatt bringen zu können.
Im Zweifel schriftlich die Zulassungsfähigkeit vom Händler bestätigen lassen oder eine Tageszulassung machen.
Beim Neukauf sollte man sich auch klar machen, dass man eigentlich ein “altes Modell” kauft. Spätestens ab 2021 muss es ein neues Modell geben. Das könnte man bei Preisverhandlungen nutzen.
Auf der anderen Seite – Traktoren mit DPF werden ab 2021 entweder auch im kleinen Leistungsbereich sauber freibrennen / funktionieren, oder aber wir haben alle ein Problem.
Sorry – bin kein Klugscheisser, aber ich will es einfach gerne selbst richtig wissen…
LG POW
3. November 2020 um 11:31 Uhr #8252Hallo,
ich habe letzte Woche einen 5025C bestellt (bestellen müssen, da 2020 ausverkauft ist). Der wird definitiv aus der Baureihe 2021 sein und dann auch mit Abgasrückführung Stage V. Da ich den Traktor auch nur als Hobbynutzer einsetzen werde, bin ich gespannt, ob das problemlos funktionieren wird.
Viele Grüße
Ingo Nobbers -
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