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Schlagwörter: Kfz-steuer
- Dieses Thema hat 19 Antworten sowie 11 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 3 Jahren, 11 Monaten von
Ingo Nobbers aktualisiert.
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AutorBeiträge
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1. Februar 2021 um 12:48 Uhr #10850
Hallo,
kann mir jemand sagen, wieviel KFZ-Steuer der Branson 5025C und der 6225 kostet ?
Hanke vorab
Hartmut
1. Februar 2021 um 15:23 Uhr #10854Hallo Hartmut,
diese Seite ist sehr hilfreich:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html
Grüße
Jörg
1. Februar 2021 um 15:44 Uhr #10855198€ pro Jahr bei 3310KG zul. Gesamtmasse.
Gruß Sepp
1. Februar 2021 um 16:20 Uhr #10858Sepp ist sich mit dem Steuerrechner einig 🙂
1. Februar 2021 um 17:38 Uhr #10859Hallo SEPP und auch jKerzendorf !
Vielen Dank für eure Antworten, hoffe das diese Werte bei meinem Hauptzollamt auch so stimmen, aber trotzdem nochmals Danke!!
2. Februar 2021 um 16:20 Uhr #10865Hallo Hartmut,
je nach Anwendung kann sich der Antrag auf eine Steuerbefreiung lohnen. Dann ist die Steuer bei 0,00 EUR. Die Regeln hierzu sind schwammig und werden je nach Zollamt unterschiedlich interpretiert. Es lohnt aber hartnäckig zu bleiben.
Grüße
Jörg
2. Februar 2021 um 16:45 Uhr #10866Hallo Hartmut
Habe nachgeschaut Steuern kosten 185 € Versicherung liegt bei mir 126 € habe noch Teilkasko wegen der vielen Scheiben sind bestimmt nicht günstig, liegt bei rund 44 € . Habe mir vor kurzem kurzem noch ein 4 t Dreiseiten kipper der Firma Schmitt gekauft . Habe mir in Marburg für Hessen eine Betriebserlaubnis eingeholt, wollte diesen dann auch zulassen bei der Zulassungsstelle meines vertrauen ds habe ich erfahren das ein Folgekenzeichen ausreicht . Versichert ist der Hänger mit dem Traktor . Muss nur ein 25 kmh Schild montieren , Fahrzeugschein meines Traktor lag vor . Spar mir Steuern TÜV und Versicherung, ist mir auch recht. Gruß Carsten
2. Februar 2021 um 20:51 Uhr #10867Hallo Carsten,
bin gerade etwas überrascht, das Du am Branson (vermutlich schwarzes Kennzeichen, da KFZ Steuer) einen Anhänger mit Folgekennzeichen vom Branson betreiben darfst.
Ich war immer der Meinung, das ein Folgekennzeichen (grün) nur von einem Traktor genommen werden kann, der auf LaFo zugelassen ist.
Oder hast du noch einen weiteren Traktor mit grünen Kennzeichen ?
Bei meiner Traktorversicherung (Traktor hat schwarzes Kennzeichen) ist der angehängte Anhänger mit grünen Kennzeichen auch mitversichert.
Allerdings muss es das Kennzeichen von einem Traktor eines LaFo Betriebs sein, der ein grünes Kennzeichen hat und ich muss bei dem LaFo Betrieb helfen. Für meinen Privatbedarf darf ich keinen Anhänger mit grünen Kennzeichen nutzen.
Falls Du andere Infos hast würden Die mich sehr interessieren. Ich liebäugle auch mit einem 4t Dreiseitenkipper, nur die Unterhaltskosten haben mich bisher abgeschreckt.
Gruß Nachbar
2. Februar 2021 um 21:07 Uhr #10868Steuerbefreiung bei uns fast unmöglich. Da musst du wirklich Landwirt, Winzer, … sein und nachweislich Waren in den Verkehr bringen. musst Mitglied bei der landw. BG sein und und und.
Das Hauptzollamt ist da sehr kleinlich.
Gruß Sepp
2. Februar 2021 um 21:31 Uhr #10869Guten Abend,
hab mich auch sehr lange und intensiv mit dem Thema befasst. KfZ Steuer 150€… Befreiung möglich wenn man aus seinem Privatwald (Feuer)Holz verkauft und das auf dem Steuerbescheid vom Finanzamt ersichtlich ist.
Grüße der Fuchs
2. Februar 2021 um 22:24 Uhr #10870Moin.
Also ich habe alles grüne Kennzeichen, da LoF Betrieb und auch Folgekennzeichen.
VG
3. Februar 2021 um 08:49 Uhr #10874Moin zusammen
Nein bin kein Landwirt habe auch kein Traktor mit grünen Kennzeichen. Man sagte mir aber auch bei der Zulassungsstelle der Anhänger sei nur für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 kmh zugelassen da wäre die Zulassung nicht nötig . Bei der Zulassungsstelle hatt man sich auch noch mal beraten es sei alles so richtig,der Anhänger sei in Marburg auf mich registriert. Darf allerdings auch kein schnelleufer vorne dran hängen. Aber dafür haben wir ja tolle kompakt Schlepper die auch nicht schneller müssen. Sollen ja lange Spaß und ihren Dienst tun.
Gruß Carsten
3. Februar 2021 um 09:33 Uhr #10875Hallo zusammen
Ja das mit der Steuerbefreiung ist wie Sepp schon festgestellt hat, bei uns fast unmöglich. Ich bin zwar Mitglied bei der landw. BG, bringe aber keine Waren in den Verkehr und habe laut Hauptzollamt kein Anrecht auf Steuerbefreiung und somit auf eine grüne Nummer.
War eigentlich auch der Meinung die Mitgliedschaft in der landw, BG würde ausreichen. Ist aber leider nicht so.Gruß und schönen Tag noch an alle.
Georg3. Februar 2021 um 14:19 Uhr #10877Hallo nochmal
Das dachte ich ja auch immer, hatte mir alle Unterlagen zum zulassen besorgt, kenne ja auch nicht alle Vorschriften vielleicht sollte man diesbezüglich bei seiner Zulassungsstelle vorsprechen wenn man einen Anhänger zulassen möchte es scheint ja Möglichkeiten zu geben. Ein Mofa ist ja auch nicht Zulassungspflichtig fährt ja auch nur 25 kmh ist ja nur zu versichern .Weiß natürlich nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht ist vielleicht auch Ländersache ,hier scheint es wohl zu gehen .
Noch ein schönen Tag an alle Gruß Carsten
23. Februar 2021 um 21:12 Uhr #11156Was man aber bedenken muss ist, gerade bei den Fahrern die später ihren Schein gemacht haben, das diese nur bis 3,5 to. zulässiges Gesamtgewicht mit schwarzer Nummer bewegen dürfen. Bei den “alten” 3er bis 7,5to. ist das egal. Da wird es beim k78 auf jeden Fall seeehr eng.
Theoretisch kannst du beim 5025 mit Kabine und angebautem Frontlader mit Schaufel und eine gut geladene Heckkiste auch schon knapp drüber kommen.
Mit 2 Anhänger hintereinander angekuppelt fahren ist auch tabu.
Ich habe zum Glück immer Grün bekommen, obwohl es halt immer ein heiden Papierkram ist.
Bis vor einigen Jahren hat das ganze ja noch das Finanzamt inne gehabt. Die haben im Prinzip jedem ein grünes Kennzeichen gegeben der einen BG Nachweis hatte.
In Baden Württemberg ist ein Landkreis, hatte ich mal in der Presse gelesen, da hat der Zoll nach dem er das übernommen hat, erst mal über 220 grüne Kennzeichen eingezogen und überprüft.
Grüne Kennzeichen sind auch immer nur als “vorläufig” vergeben.
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